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Warum ist die Petition unterstützenswert?

Es wird gegen § 5 (1) Punkt 6 des TierSchMVG verstoßen. Wortlaut hier, um die Anerkennung von eingetragenen rechtsfähigen Tierschutzvereinen oder rechtsfähigen Stiftungen zu erhalten: "jedem den Eintritt als Mitglied, das in der Mitgliederversammlung volles Stimmrecht hat, ermöglicht, der die Ziele des Vereins unterstützt". Eine Mitgliedschaft ist jedoch nur als Fördermitglied möglich - ohne Stimmrecht. Mit lediglich 9 Vollmitgliedern gehört PETA zu den kleinsten Vereinen Deutschlands, 2 der 9 haben ihren Wohnsitz im Ausland.

Quelle: zoos.media/medien-echo/peta-wir-machen-gar-keinen-tierschutz/

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