Eigentum
Es bleibt im ersten Schritt auf Grundgesetz Art. 14 zu verweisen: Eigentum verpflichtet. Immerhin haben alle Eigentümer ihr (teilweise älteres Haus) freiwillig dort erworben oder selber gebaut, wo es steht. Der Baugrund ist meist das schlechteste Bauteil, welches man im Rahmen eines Immobilienerwerbes kauft. Wechselnde Grundwasserstände, vor allem nach Starkregenereignissen, gab es schon immer in Königsbrunn, oberflächige Überschwemmungen seit über 100 Jahren keine mehr.
წყარო: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland