Das Kind hat den Unterhaltsanspruch gegenüber dem nichterziehenden Elternteil. Der Staat springt für Alleinerziehende ein, wenn dieser Elternteil den Kindesunterhalt nicht zahlt, weil der alleinerziehende Elternteil keine Möglichkeit hat, diesen fehlenden Unterhalt auszugleichen. Anders bei erneuter Heirat, hier gibt es meist die Möglichkeiten des Ausgleiches. Wohlgemerkt: der Anspruch besteht gegenüber dem anderen Elternteil, nicht gegenüber dem Staat!
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