Polygamie
Gemäß der Argumentation der Pro-Fraktion soll die bisherige Definition der "Ehe" mit den einhergehenden Rechten und Pflichten dahingehend abgeändert werden, daß das gegenseitige Zuneigungsbedürfnis (und Absciht, die entspr. Rechte/Pflichten uneingeschränkt wahrzunehmen) der Einzelnen maßgeblich ist. Dann aber muß *gleichzeitig* auch die Polygamie zugelassen werden, denn die obige Forderung auf zwei Personen zu beschränken ist genauso "willkürlich" wie die aktuelle Definition. Polygamie ist zudem "mindestens so akzeptabel" wie eine gleichgeschlechtliche Partnerschaft -> entweder/oder.
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