"Bedürftigkeitsprüfungen" bei unbestreitbarer Rentendemontage durch "Rentenreformen" seit 1992 absolut unvermittelbar
Eine Bedürftigkeitsprüfung im Zusammenhang mit "RENTE" ist grundsätzlich u. parteiübergreifend abzulehnen. Zur weiteren Begründung siehe auch "Rentendemontage - Die "Rentenreformen" seit 1992" unter https://www.rentenreform-alternative.de/rentendemontage.htm ... Falls tatsächlich durch die GRUNDRENTE OHNE BEDÜRFTIGKEITSPRÜFUNG jemand zu einer größeren Kaufkraft kommen sollte, dann ist doch auch aus "marktwirtschaftlicher" Sicht nichts dagegen einzuwenden - die "pathologischen Bedürftigkeitsprüfer" verprellen unbestreitbar zukünftige Kunden u. schüren kontraproduktive Ängste.