Pro

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Grundsteuer-Umlage ist UNGERECHT!!!

VERMIETER können die GRUNDSTEUER beim Finanzamt jährlich ALS WERBUNGSKOSTEN. ABSETZEN, obwohl sie die komplett an den Mieter weiter leiten!!! Mieter hingegen können die Grundsteuer leider GAR NICHT bei der Steuererklärung entlastend einsetzen, obwohl sie diese Zahlungsbelastung als Umlage vollständig übernehmen :-( => Das ist UNGERECHT und faktisch nicht nachvollziehbar!!!

Quelle: www.steuerklassen.com/grundsteuer/

4.0

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