Contra

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Petitionsunwesen

Auch bei Androhung der Todesstrafe wird die Kindesmißbrauchsquote nicht sinken. Nur Maßnahmen wie z.B. Verfolgungsdruck, Aufklärung, Therapieangebote, Schulbildung, soziale Integration etc. sind geeignet um die Quoten zu senken. Auch ist es falsch, dass Filesharing oder andere Vergehen härter bestraft würden als Kindesmißbrauch iSv. § 182 StGB und schon gar nicht, sofern "unseren Kindern ihr Leben" genommen wird. Dies wäre dann gar Mord und wird mit bis zu lebenslanger Freiheitsstrafe geahndet.

Quelle:

4.4

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