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Haftentschädigung

Für viele Dinge des alltags, welche sicherlich geringer wiegen als der Verlust der Freiheit hat man einen deutlich höheren Entschädigungsanspruch als 25,00 €. Man darf nicht vergessen das ein unschuldig Inhaftierter in der Regel auch sein gesamtes Hab und Gut verloren hat. Auch hier ist die gültige Rechtsprechung alles andere als Opfer freundlich und zieht sich gewöhnlich sehr lange hin. Hier ist eine Entschädigung von 100,00 € und mehr das Mindestmaß, was man einem Justizopfer zusprechen muss, damit wenigstens ein halbwegs Menschenwürdiger Neustart nicht am Geld scheitert.

Quelle:

2.5

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