Bürgerrechte

Handyverbot im Bundestag während der Sitzungen

Petition richtet sich an
Parlament
851 Unterstützende 851 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

851 Unterstützende 851 in Deutschland

Petitionsempfänger hat nicht reagiert.

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 13.08.2021
  4. Dialog
  5. Gescheitert

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Die Begründung des Initiators Herr Grasberger sagt schon alles. Dem Contra, möchte ich entgegenhalten, dass man auch ein sogenanntes Intranet erstellen kann, gibt es vielleicht sogar, mit welchem die Abgeordneten gegebenenfalls mit Dienst-Laptop oder Dienst-Tablet auf Unterlagen zugreifen können. Welchen Unterschied macht es dann, wenn diese "parallel " dazu anderen Tätigkeiten nachgehen , ob diese nun anwesend sind oder nicht. Kommt im Endeffekt doch auf gleiche raus. Eventuell noch schädlicher, sollten dann komplett falsche Informationen , Halbwahrheiten ect. weiter gegeben werden.

Quelle:

2.5

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Manipulierbarkeit

Die unmittelbare Beeinflussbarkeit von anwesenden Abgeordneten durch über Handy mögliche vorzeitige Informationen etwa an Lobbyisten über Sitzungsverläufe einschließlich deren Möglichkeiten zur unmittelbaren Einflussnahme auf das Abstimmungsverhalten von Abgeordneten ist nicht im Sinne eigenverantwortlichen repräsentativen Agierens der Volksvertreter und muß daher unterbunden werden.

Quelle:

2.5

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Der Bundestag ist ein Arbeitsparlament. Die wichtigste Arbeit findet parallel zu Plenumssitzungen in Ausschüssen statt. Die Abgeordneten von der Möglichkeit abzuschneiden, mit Kollegen zu kommunizieren, senkt lediglich die Teilnehmerzahlen an Plenumssitzungen, erschwert die Arbeit der Abgeordneten, und ist zudem nicht durchsetzbar, weil sich jedes Gerät mit Internetzugriff zur Kommunikation eignet, und man den Abgeordneten den Zugriff auf das Netz nicht verwehren kann — wie sonst sollten sie auf die Unterlagen zur laufenden Sitzung zugreifen?

Quelle:

2.1

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