Bebauungsplan sagt Baufläche
Im widerspricht zu dem Flächennutzungsplan von 2018 weist der Bebauungsplan von 1971 den betroffenen Baubereich als Baugrundstücke für den Gemeinbedarf (Kirche und Kindergarten) aus. Auskunft Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg Herr Daniel F. Ulrich vom 07.03.2018: „…die Fläche ist leider im rechtsverbindlichen Bebauungsplan 3656 seit 1971 als Baufläche für einen Kindergarten festgesetzt….“
Quelle: Auskunft Planungs- und Baureferent der Stadt Nürnberg Herr Daniel F. Ulrich vom 07.03.2018