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Der Grundbesitzer hat sein Baurecht seit über 50 Jahren nicht ausgeübt und diesen Baumbestand anwachsen lassen, und spätestens 9 Jahren nach der Rechtskraft des Bebauungsplanes, also 1985, hat er das Recht verwirkt, das Baurecht ungehindert auszuüben. Er soll auch nicht enteignet werden, sondern bei einem Verkauf und einer Bebauung sollen diese Bäume erhalten bleiben. Es gibt ein Baufenster im hinteren Teil, das bereits eine versiegelte Fläche darstellt und wo kein Baum steht. Das Baufenster eignet sich nur für eine kleine Immobilie. Niemand zetert hier, Ihr Tonfall ist mehr als unangemessen!

Quelle:

2.5

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