nach dem geltenden deutschen Recht, sind die Welpen das Besitztum der Eigentümer, ganz gleich wo sie waren als sie sicher gestellt wurden und auch ganz egal, wo sie vermutlich herkommen oder verbracht werden. Die ehemalige Leiterin der TH Troisdorf verstösst hier gegen das Tierschutzgesetz (dem sie sich ja wohl verpflichtet hatte mit ihrem Amt) und gegen das BGB. Der Vorstand hatte in dieser Lage keine andere Möglichkeit als Frau P. zu suspendieren/rauszuwerfen, das hätte sie wissen müssen!
Quelle: bürgerliches Gesetzbuch der BRD