Nach europäischem Recht gilt Wettbewerbsgleichheit! D. h. alle Anbieter müssen denselben Rahmenbedingungen unterliegen. Falls der Dt. Bundestag diese Gleichheit nicht herstellt, muß der EuGH, Europäische Gerichtshof angerufen werden. Also: - durchklagen
329 Unterschriften
Der Petition wurde nicht entsprochen
Dies ist eine Online-Petition des Deutschen Bundestags.