Kostenlose Produkte für Frauen würden dem Grundsatz des §§ 1, 3 und 7 des AGG widersprechen. Es wäre eine Benachteiligung von Männern, die auf Grund des Geschlechts keine Menstruation haben können und deshalb von den Leistungen ausgeschlossen würden. Hinzu kommt, dass per Selbstbestimmungsgesetz bereits heute das Geschlecht frei bestimmt werden kann. Frauen haben also bereits heute die Möglichkeit, sich umwandeln zu lassen und entsprechend auch keine durch die Menstruation verursachten Kosten.
Quelle: §§ 1, 3 und 7 des AGG