Privatssphäre geschützt!
Der Landesbeauftragte für den Datenschutz empfiehlt Herrn Mappus, die Einsicht in seine Emails zu gestatten, da in seinem Beisein die mails gesichtet werden und geprüft wird, ob sie privat oder dienstlich sind. Sein Persönlichkeitsrecht ist absolut geschützt. Jetzt gilt es den Schutz der Öffenlichkeit vor undemokratischen Hinterzimmermachenschaften durchzusetzen! RG
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