Einhaltung der Ruhezeiten
Grundsätzlich ist es schön, neuen Groß-Projekten entgegenblicken zu können. Was daraus gemacht wird entscheidet letzten endes über gefallen oder nicht-gefallen. Werden die gesetzlichen Ruhezeiten eingehalten spricht grundsätzlich nichts gegen das Projekt. Die Nachtruhe ist beispielsweise zwischen 22-6 Uhr besonders geschützt. Sehr lärmintensive Geräte sind nur zwischen 9-13 Uhr sowie zwischen 15-17 Uhr erlaubt. An Sonn- und Feiertagen dürfen Lärmerzeuger in Wohngebieten gar nicht benutzt werden.
Quelle: Juraforum