Die Tierschutz-Verbandsklage hat vorbeugende Wirkung
Die Tierschutz-Verbandsklage hat vor allem vorbeugende Wirkung, die Klage ist das letzte Mittel. Allein die Existenz der Tierschutz-Verbandsklage ist gut für den Tierschutz. Sie bestärkt die Behörden, Tierschutzanforderungen in vollem Umfang vom Tierhalter einzufordern. Denn die Behörden müssen damit rechnen, dass Tierschutzverbände gegen zu niedrige Tierschutzanforderungen klagen werden. Bei der Einführung des Klagerechts steht jedoch nicht die Klage, sondern stehen umfassende Mitwirkungspflichten für die klagebefugten Verbände im Mittelpunkt. D. h., die Verbände werden in viele einzelne Vor
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