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Fünfzehnte Corona-Bekämpfungsverordnung Rheinland-Pfalz (15.CoBeL VO) vom 08.01.2021 Gottesdienste - zulässig mit größerem Veranstaltungscharakter (i,d,R ab 100 Personen) untersagt. Abstandsgebot und Maskenpflicht auch am Platz und Gesangsverbot, Anmeldepflicht bei erwarteter Auslastung der Kapazitäten

Quelle:

1.7

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