Änderung der Macht-Befugnisse von Jugendamtsmitarbeitern!
MANN UND FRAU sind i.d.R. insbesondere zu Beginn der Trennungphase, zum Zeitpunkt der "Weichenstellung", mit den Verfahrensweisen nicht hinreichendst vertraut und jeder rechnet vorab damit, würdevoll behandelt zu werden. Max. dem Kind sollte ein Anwalt zugeordnet werden dürfen und JÄ sollten sich in Trennungsfällen weniger einmischen dürfen. Auch in strittigen Fällen müssen tatsächlich lösungsorientierte Gespräche (miteinander statt gegeneinander), im Interesse am/ an Kind/ ern stets gefördert werden!
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