"Amtstierärztlicher Dienst" 4/2020
Eine Katzenschutzverordnung ist neben der Streunerkastration die zweite wichtige Maßnahme, um die unkontrollierte Vermehung von Katzen zu reduzieren. Genau das bestätigen Studien, so auch eine aus Sachsen-Anhalt: Kastrationsaktionen wirken nur dann nachhaltig, wenn die sich in der Überzahl befindlichen Freigängerkatzen mit Besitzer verpflichtend kastriert (sowie gekennzeichnet und registriert) werden müssen.
Quelle: "Wissenschaftliche und praktische Evaluierung der Kastration zur Minimierung herrenloser und verwilderter Katzen sind im "Amtstierärztlicher Dienst“