Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Unglaublich

Öffentliche Hexenjagt auf politisch anders denkende. Niemand darf aus politischen Gründen dikriminiert werden, siehe Grundgesetz. Da Diskriminierung ein Straftatbestand ist, handelt es sich bei dieser "Petition" also um einen (ebenfalls strafbewerten) Aufruf zu einer Straftat nach § 111 Stgb ! Ich hoffe daß die Staatsanwaltschaft sich mal bei der Frau Christine Deutschmann meldet und ihr das klarmacht.

Quelle:

4.5

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