Contra

Was spricht gegen diese Petition?

3. Es gibt im Baurecht verschiedene Nutzungsbereiche. Z.B. Wohngebiete, Gewerbegebiete, Mischgebiete und Industriegebiete. Emissionsreiche Betriebe - z.B. Lärm - dürfen nicht in Wohngebieten angesiedelt werden. Für Betriebe der Abfallwirtschaft kommen eher Industrie- als Gewerbgebiete in Frage. Deshalb wird der in Bremen neue Antragsteller umgeschwenkt sein.

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