12. Im Verfahren hier sollte man keine Unterschriftenliste starten, sondern sich in das Genehmigungsverfahren einschalten, damit es möglichst hohe Auflagen gibt. Wird nur eine Umschlags- oder auch eine Zwischenlagerung genehmigt? Wie lange darf man zwischenlagern? - Welche Mengen? - Offen oder in einer Halle? - Eine geschlossene Halle mit entkoppelten Zugangsschleusen und Abluftfiltern, die auch an heißen Tagen funktionieren? - Bleibt die Genehmigung zweckgebunden und nicht übertragbar bei Zeitablauf oder vorheriger Vertragsauflösung? Etc. Also ran und an die Gewerbeaufsicht schreiben!
Quelle: