Gesetzliche Regelung Schulbeförderung
Im Zuge der Schulstrukturreformen der 1960er- und 1970er-Jahre wurden in Schleswig-Holstein zahlreiche Schulen im ländlichen Raum geschlossen. Als Ausgleich für längere Schulwege wurde gesetzlich festgelegt, dass die Schülerbeförderung eine öffentliche Aufgabe ist. Bis heute sind die Kreise nach § 114 SchulG SH für Organisation und Kosten der notwendigen Schülerbeförderung verantwortlich.
Quelle: Par 114 Schulgesetz