Keine 21-Euro-Zuzahlung für Schülerfahrkarte in Schleswig Holstein

Petition richtet sich an:
Landtag Schleswig Holstein

5.700 Unterschriften

95 %
6.000 für Sammelziel

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  1. Gestartet Mai 2026
  2. Sammlung noch > 7 Wochen
  3. Einreichung
  4. Dialog mit Empfänger
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Debatte

Neues Pro Argument

Pro

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Gesetzliche Regelung Schulbeförderung

Im Zuge der Schulstrukturreformen der 1960er- und 1970er-Jahre wurden in Schleswig-Holstein zahlreiche Schulen im ländlichen Raum geschlossen. Als Ausgleich für längere Schulwege wurde gesetzlich festgelegt, dass die Schülerbeförderung eine öffentliche Aufgabe ist. Bis heute sind die Kreise nach § 114 SchulG SH für Organisation und Kosten der notwendigen Schülerbeförderung verantwortlich.

Quelle: Par 114 Schulgesetz

4.0

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Deutschlandticket für wenige Schulwegkilometer überhaupt nötig?

Ein Deutschlandticket für Schüler kostet aktuell 63€ und wurde den Schülern in den vergangenen Jahren automatisch kostenfrei aufgezwungen. Ein Schülerticket im HVV (1 Zone) kostet aktuell 39,90€. Jetzt soll sich an diesem für den eigentlichem Zweck unnötig überdimensionierten Deutschlandticket beteiligt werden obwohl die Kosten durch regional gültige Tickets ebenfalls eingespart werden könnten. Insbesondere Familien werden durch diese fehlgeplante Bürokratie sozial benachteiligt.

Quelle: www.hvv.de/de/schule

3.8

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Kosten Kindergeld

Gut das wir nun 21€ pro Monat und pro Kind für den Schülertransport bezahlen dürfen. Ich wusste nicht wohin mit den 4€ Kindergelderhöhung.

Quelle: Eigene Erfahrung

3.8

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Kosten, Bus

21 € im Monat = 252€ pro Kind im Jahr. 502 € Mehrkosten bei zwei Kindern, für einen Bus der teilweise überfüllt ist, regelmäßig nicht fährt und wir die Kinder selber in eine Schule fahren müssen, an welcher ein Halteverbot herrscht, da zu viele Eltern ihre Kinder mit dem Auto bringen. Unglaublich.

Quelle: Eigene Erfahrung Schule Büchen

3.8

1 Antwort

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Neues Contra Argument

Contra

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Kann man auch für Freizeitaktivitäten nutzen und Klassenausflüge. So muss man keinen extra Betrag für einen Ausflug zahlen. Die Selbstständigkeit der Kinder wird gefördert

Quelle: Eigene Meinung

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Die Eigenbeteiligung der Eltern war im SchulG bis zur Änderung fest verankert. Dann wurde es eine Kann Bestimmung. Die Wahrung der Schulpflicjt der Kinder liegt in der Verantwortung der Eltern nicht in den der Kommunen

Quelle: Gesetz

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