Verdrehung der rechtlichen Grundlagen
Dagegen spricht, dass die rechtlichen Grundlagen vollkommen verdreht werden: "Abschiebung ohne einen triftigen Grund"? Natürlich gibt es einen triftigen Grund: Die Familie lebt seit 5 Jahren ohne Aufenthaltsrecht in Deutschland (Asylantrag 2009 in letzter Instanz abgelehnt). Wer eine Duldung hat, ist verpflichtet auszureisen und kann jederzeit abgeschoben werden, dazu braucht es keinen zusätzlichen Grund. Ohne ansatzweise objektive Informationen kann ich keine Petition befürworten. Die Lösung: Entbindung der ABH von der Schweigepflicht.
Quelle: <a href="http://www.links-lang.de/presse/14149.php" rel="nofollow">www.links-lang.de/presse/14149.php</a>