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Kommunalrechtlich unzulässig

Die Bauabteilung geht hier kommunalrechtlich bedenklich vor. Flächennutzungsplan vor einem Bebauungsplan ist das Regelwerk. Erst muss der zugrunde liegende Flächennutzungsplan die Aufgabe der D-Tunneltrasse vorsehen, dann darf der Bebauungsplan verabschiedet werden. Der Flächennutzungsplan sieht die U-Bahntrasse aber ausdrücklich noch vor. Hier muss unbedingt die Kommunalaufsicht des Landes einschreiten. Rotgrün macht mal wieder, was sie wollen!

Quelle:

4.0

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