Im Dezember beschloss der Bundestag die einrichtungsbezogene Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen. Noch am selben Tag stimmte auch der Bundesrat einstimmig. Die Impfpflicht für Beschäftigte des Gesundheitswesens ist in einem Bundesgesetz geregelt. Für die Ausführung sind nach dem Grundgesetz die Bundesländer zuständig. Das entspricht der föderalen Ordnung Deutschlands. Alle Bundesländer sind also dazu verpflichtet, das Gesetz umzusetzen. Weder Brandenburg, noch die Stadt Cottbus kann einseitig entscheiden das Gesetz nicht umzusetzen. Daher macht die Petition keinen Sinn.
Im Petitionstext heißt es: "In Anbetracht der – auch ohne Corona – angespannten Personalsituation im Gesundheits- und Pflegebereich, können wir auf keine einzige Fachkraft verzichten." Ungeimpfte Fachkräfte gefährden jedoch nicht sich selbst und ihre Patienten, sondern ihre Kollegen. Und wenn ungeimpfte Fachkräfte aufgrund einer Infektion längere Zeit ausfallen - durch LongCovid eventuell sogar noch länger - dann nützen sie übberhaupt nichts für die Entlastung der angespannten Personalsituation.
Was dagegen spricht liegt doch auf der Hand: Jemand, der im Pflegebereich arbeitet hat eine ganz besondere Verantwortung. Nicht nur für sich, sondern auch für die zu Pflegenden. Wenn er/sie diese nicht tragen will, hat er/sie nichts zu suchen in diesem Job.