Pro

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Verbote gibt es schon ausreichend

Ist eigentlich schon jemand auf die Idee gekommen, dass Raser und Krachmacher schon ausreichend zur Rechenschaft gezogen werden können? Reichen die §§ 3 StVO, 19 StVZO, 315c + 315d StVO nicht aus? Erste Raser haben sogar(in dem Fall Pkw-Lenker) Verurteilungen wegen Mord kassiert. Die Leute die sich aufregen, regen sich ohnehin auch über legal lärmende Motorräder auf. Wenn ein 1000er Supersportler mit gefühlt 90 DB an denen vorbeifährt, schütteln die trotzdem den Kopf. Sowas muss man auch einfach mal ignorieren. Es muss nicht jeder Nörgler eine Plattform bekommen.

Quelle: StGB, STVO,StVZO

4.1

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