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Fahrweise und nicht Fahrzeugart macht Lärm!

Einseitige Fahrverbote für eine gleichrangige Fahrzeugkategorie (Auto/Motorrad) im privaten Individualverkehr sind eine unzulässige Diskriminierung und Beeinträchtigung der Motorradfahrer. Die Pflicht zur Rücksichtnahme auf Anwohner liegt beim Fahrzeuglenker ganz unabhängig vom Fahrzeug. Jedes KFZ lässt sich im Rahmen Verkehrsordnung und im baulich einwandfreien Zustand sowohl in geschlossenen Ortschaften als auch auf "freier Strecke" derart bewegen, dass keine unzumutbare Lärmbelästigung entsteht. Die bei angemessener Fahrweise entstehenden Geräusche sind hinzunehmen.

Quelle:

1.3

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