Contra

Was spricht gegen diese Petition?

NSG-VO

Die gültige Naturschutzgebietsverordnung (Amtsblatt RvS 06.05.1994) regelt bereits, dass es im Augsburger Stadtwald verboten ist, Hunde unkontrolliert laufen zu lassen (§4 (2) Nr. 7). Leider ist nur vielen Leuten das richtige Verhalten im Naturschutzgebiet nicht bekannt. Es kommt außerdem immer wieder zu Fällen von Wilderei (Jagen von Hasen und Rehen)

Quelle: www.augsburg.de/fileadmin/user_upload/umwelt_soziales/umwelt/naturschutz/schutzgebiete_biotope/download/natur-undlandschaftsschutzgebiet/nsg_vo_stadtwald_augsburg.pdf

4.0

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