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Im Fall der in der NS-Zeit begangenen Gräueltaten ist die Bezeichnung "Annäherung an ein mögliches Szenario" jedoch unzutreffend. Es liegen zahlreiche Beweise für die begangenen Taten in unterschiedlicher Form vor. Des Weiteren existieren Zeitzeugen, Überlebende, Menschen, die die Taten und damaligen Verhältnisse erlebt haben und bestätigen können. Es gibt kaum Interpretationsspielraum in Dingen, die schriftlich teils detailliert festgehalten wurden und die darüber hinaus mit unterschiedlichsten Quellen belegt und verifiziert werden können. Eine "Frage des Standpunktes" ist es somit nicht.

Quelle:

3.7

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