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Alle können die Straßen der Stadt nutzen. Die wenigsten Schäden entstehen durch die Anlieger. Es ist daher ungerecht, wenn diese für deren Instandhaltung oder Instandsetzung allein aufkommen sollen. Nach dem Verursacherprinzip ist vielmehr Aufgabe der Allgemeinheit, für diese Kosten einzustehen. Die Straßenausbaubeitragssatzung muss daher aufgehoben werden.

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