Bundesstraßen sind keine Autobahnen, Inwiefern wird die Selbstentscheidung eingeschränkt?
Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt, sind 120 km/h auf einer Bundesstraße unnötig, da diese, wie gesagt keine Autobahn ist. Zu den im Text geschriebenen Argumenten: 1. Handys sind nach der §23 StVO bereits verboten und werden auch bestraft (über die Verhältnismäßigkeit lässt sich streiten) 2. Verstehe ich nicht, wo dem Fahrer die Entscheidung genommen wird. Ob man nun gezwungen ist, maximal 120 oder maximal 100 km/h zu fahren, spielt für die Selbstentscheidung keine Rolle.
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