Da es sich hierbei um sehr gut ausgebaute Schnellstraßen in einem autobahnähnlichen Zustand handelt; mit 2 Bahnen je Fahrtrichtung, schließe ich mich dem Petenten an und fordere eine Beibehaltung der erlaubten 120 km/h.
Pro
What are arguments in favour of the petition?
Contra
What are arguments against the petition?
Wie bereits von meinen Vorrednern erwähnt, sind 120 km/h auf einer Bundesstraße unnötig, da diese, wie gesagt keine Autobahn ist. Zu den im Text geschriebenen Argumenten: 1. Handys sind nach der §23 StVO bereits verboten und werden auch bestraft (über die Verhältnismäßigkeit lässt sich streiten) 2. Verstehe ich nicht, wo dem Fahrer die Entscheidung genommen wird. Ob man nun gezwungen ist, maximal 120 oder maximal 100 km/h zu fahren, spielt für die Selbstentscheidung keine Rolle.
Als Radfahrer ist der Lärm der B29 lästig. Der "ausgezeichnete" Remsradweg verläuft z.B. oberhalb Beutelsbach und hinter Lorch im Getöse - sonst wäre das Fahrrad eigentlich eine gute Fortbewegungsart. Tempo runter - für Umwelt und Mitmenschen
... geschweige Raserpisten. Schließe mich dem Vorredner an.
Begründung: Bundesstraßen sind keine Autobahnen. In den Niederlanden sind auf Schnellstraßen ebenfalls nur 100 erlaubt, auf Landstraßen gar nur 80. Generell bin ich für 100km/h auf gut ausgebauten und breiten Überlandstraßen. Auf schmalen, kurvigen und alleeförmigen Straßen sollte generell 80 als Maximalgeschwindigkeit gelten. Zur Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer !