Ohne Rücksichtnahme auf die außergewöhnlich lange Umleitungsstrecke wird über einen unzumutbaren Zeitraum von den Bürgern und Unternehmen verlangt die Kosten zu tragen, die die Landesbaubehörde mit dieser drastischen Maßnahme einsparen will. Natürlich könnte der Verkehr einspurig an der Baustelle vorbeigeführt werden. Auch eine Baubehörde hat Schadensminderungspflichten! Eine MINDESTENS 8 -wöchige Vollsperrung ohne ortsnahe Umleitungsmöglichkeit wird dem in keiner Weise gerecht!
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