Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Petition juristisch abwegig

Diese Petition ist völlig abwegig. Die Anordnung von Tempo 30 erfolgte auf Grund der EU-Umgebungslärmrichtlinie bzw. aufgrund von § 45 der Straßenverkehrsordnung. Nach aktueller Rechtsprechung haben Anwohner einen Anspruch auf Einschreiten der Behörde, wenn die Lärmwerte so deutlich überschritten werden wie in Markdorf. An dieser Rechtslage kann weder Bürgermeister Riedmann noch das Regierungspräsidium etwas ändern, egal wieviele Leute diese Petition unterzeichnen.

Quelle:

2.1

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