Es kann und darf nicht sein, dass die die staatliche Ersatzleistungen bekommen, weil sie aus eigener wirtschaftlicher Kraft ihren Lebensunterhalt gerade nicht stemmen können, dafür „bestraft“ werden. Der im ESt-Gesetz verankerte Grundsatz der „Besteuerung nach persönlicher Leistungsfähigkeit“ wird hier untergraben.
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