Sicherheitsauflagen und -bedenken
Die Brandschutzverordnung schreibt vor, dass es einen zweiten Fluchtweg geben muss. Dies ist in der Schulstraße so nicht gegeben und anscheinend kaum umsetzbar. Die Gruppe soll vorübergehend ca. 50 Meter weiter verlegt werden, in das ehemalige Kraichgauhallen-Restaurant, in dem auch schon eine Gruppe aus dem Lichtblick-Kindergarten gut untergebracht war. Ich denke, die Sicherheit der Kleinen geht hier eindeutig vor. Die Abstimmung erfolgte mit dem Ausschuss für Kinder, Jugend und Sport, in dem auch alle Fraktionen des Gemeinderates durch Mitglieder vertreten.
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