Pro

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... nicht nachvollziehbares Ungleichgewicht: 1.) Risikoverteilung - Autofahrer haftet im Zweifelsfall nicht nur für eigenes Verschulden sondern auch für verkehrswidriges Verhalten des Radfahrers 2.) Haftung gegenüber "schwächeren Verkehrsteilnehmern" / Rücksicht im Straßenverkehr - Radfahrer-Haftung dem Fußgänger gegenüber faktisch nicht vorhanden, da Fahrradfahrer nicht "greifbar" - Rücksichtsgebot dem Fußgänger oder auch dem Autofahrer gegenüber faktisch nicht vorhanden Anmerkung: die beschriebene "Narrenfreiheit" für Radfahrer gefährdet sogar Radfahrer selber...

Quelle:

4.5

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