Kontaktabbruch hat viele Ursachen
Die Petition greift zu kurz. Kontaktabbrüche haben unterschiedliche Ursachen und dürfen nicht pauschal als „Manipulation“ oder Umgangsvereitelung gewertet werden. Gerade bei älteren Kindern und Jugendlichen muss zwischen einem autonom gebildeten Kindeswillen und tatsächlicher Beeinflussung unterschieden werden. Diese Differenzierung nehmen Familiengerichte bereits heute vor. Ein gefestigter Wille, insbesondere eines Jugendlichen, darf nicht durch erzwungenen Umgang übergangen werden.