Gesundheit

Rechtliche Gleichstellung zwischen "Klassischer Medizin" & "Alternativen Heilmethoden"

Petition richtet sich an
Deutscher Bundestag Petitionsausschuss

1.331 Unterschriften

Sammlung beendet

1.331 Unterschriften

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2021
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 01.12.2021
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Mit dem Veröffentlichen meines Beitrags akzeptiere ich die Nutzungsbedingungen und Datenschutzbestimmungen von openPetition. Beleidigungen, Verleumdungen und unwahre Tatsachenbehauptungen werden zur Anzeige gebracht.

Mündige Patienten, Selbstbestimmung

Es sollten alle Heilmethoden, die sich auf dem Markt erabliert haben, auch angewendet und angeboten werden. Denn jeder Patient hat das Recht auf freie Wahl "seiner" gewünschten und auch selbst zu verantwortenden Maßnahmen entscheiden dürfen, nach dem er aufgeklärt wurde.

Quelle:

2.1

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Freie Wahl für mündige Patienten

Man kann bis jetzt nicht frei wählen, wenn man im Krankenhaus ist, auch nicht beim Arzt. Der Petitionstext und die Absicht dahinter bezieht sich auf die komplette Klassische Medizin mit all ihren - auch neuen - Richtungen, sowie ebenfalls auf alle aus der Erfahrungsheilkunde (also bereits für Patienten und Klienten angewendet) kommenden Alternativen Heilmethoden, um uns allen einen optimalen Gesundungsweg anzubieten. Alle Menschen sollen frei wählen können, was sie in Anspruch nehmen wollen. Es geht in dieser Petition nicht um eine einzelne Methode. Es geht um die richtige Hilfe für uns Alle.

Quelle:

1.3

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Dauerhaft verursachen gesündere bzw. gesunde Menschen wenig bis keine Kosten im Gesundheitssystem. Es geht, wie bereits im Petitionstext beschrieben, um die körperliche, geistige und seelische Gesundheit und die Selbstbestimmung. Im Krankenhaus/Kkassensystem darf nur eine begrenzte Auswahl an Methoden in Anspruch nehmen und das auch nur in gewissen Zeitsequenzen: klassiche Massage 20 Minuten ist erlaubt, Cranio-Sacral-Therapie 40 Minuten gar nicht, ausser ein Facharzt setzt sich ausserplanmässig dafür ein. Ärzte dürfen ihr "Verschreibungskontingent" nicht überschreiten.. s. Leistungskataloge

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Eine wirkliche Gleichstellung verschiedener Heilmethoden wäre zu befürworten: Gleiche Verfahren bei der Zulassung, bei den Wirknachweisen, bei der Ausbildung der behandelnden Personen, und bei der Überwachung und Regulierung durch das Gesundheitsamt. Homöopathie wäre dann etwa nicht dabei, denn es gibt Gründe, warum die Homöopathen sich seit langem ua. mit Händen und Füßen dagegen wehren, vom Gesundheitsamt geprüft zu werden. Jan Böhmermann hat es laut ausgesprochen, siehe Quellenangabe. Leider werden Menschen mit weniger schlagkräftiger Rechtsabteilung verklagt, wenn sie das auch tun ...

Quelle: www.deutsche-apotheker-zeitung.de/news/artikel/2019/06/14/jan-boehmermann-wettert-gegen-homoeopathie

4.5

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Wirksamkeitsnachweis fehlt.

Die "Alternativen Heilmethoden" entbehren jedes Nachweises von Wirksamkeit gegen die zu kurierende Erkrankung. Im besten Falle sind sie unwirksam. Homöopathie bspw. wirkt nicht über den Placebo-Effekt hinaus. Erfahrungsheilkunde ist nichts weiter als Herumprobiererei. Sie sind eine schlechte Alternative zur klinisch geprüften Medizin. Es darf nicht sein, dass sie durch gesetzliche Anerkennung auch noch aufgewertet werden.

Quelle:

4.3

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Man kann bereits jetzt auswählen, wenn, ja wenn....der gesundheitliche Nutzen der homöopathischen Medikamente nachgewiesen ist. Und genau das ist der Punkt: der Nutzen der meisten in der Homöopathie vorhandenen Medikamente kann nicht nachgewiesen werden, also erfolgt auch keine Zahlung durch die Krankenkassen und das ist auch richtig so!

Quelle:

3.8

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Um Patienten auch nur annähernd so umfassend aufzuklären, wie hier gefordert wird, braucht es keine Gesetzesänderung, sondern in erster Linie Zeit. Die Petition setzt also an völlig falscher Stelle an. Des Weiteren kann eine "bedingungslose" Anwendung alternativer Heilmethoden ja kaum erstrebenswert sein. Auch hier müssen die Standards der Zulassungsverfahren gelten.

Quelle:

3.3

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bedingungslos

Sollte es nicht um rechtliche Gleichstellung gehen? Warum dann so einseitig "bedigungslos mit Alternativen Heilmethoden vertraut gemacht werden" - das hieße, jeden beliebigen Unsinn zu ermöglichen - Bedingungen, damit überhaupt über etwas verantwortungsvoll informiert wird, sollten doch sein: Wirksamkeit, Sicherheit, Risiken&Gefahren, Bedingungen der Anwendbarkeit, Vergleich mit ähnlichen und konträren Angeboten ... . Und wie soll man das "wertfrei" glauben können, wenn der ganze Petitionstext von Wertungen voll ist?

Quelle:

2.5

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Wer soll die Mehrkosten zahlen?In anderen Petis wollen auch Psychologen nach Wochenendschnellkurs, Heilpraktiker,Ernährungsberater und alle anderen bis hin zum Schamanen ins Kassensystem ,um dort alimentiert zu werden.Denn es gibt anscheinend zuwenige,die bereit sind,hierfür aus eigenen Mitteln Geld hierfür aufzubringen.

Quelle:

2.0

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alternative Medizin

Die Petitionsthese ist schlecht gestellt. Ob eine Methode jetzt der schulischen Lehre entspricht oder nicht sollte egal sein. Das eigentliche Thema müsste sein, dass alle wirksamen Heilmethoden gelehrt werden sollen (wirksam heißt klinisch in Studien getestet). Alternative medizin ist wie alternative rechtschreibung. Enweder eine Behandlung erfüllt was sie verspricht oder sie taugt nichts (damit meine ich nicht, dass bei Homäopathie der Placebo Effekt tatsächlich wirkt und die Leute trotzdem finanziell über den Tisch gezogen/ angelogen werden). Oft ist das bei alternativer nur nicht der Fall.

Quelle: www.youtube.com/watch?v=tq7i9OzSNSQ

0.0

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