Bürgerbegehren Krämerbrücke
die sog. "rathausbrücke" ist eine ca. 100 m lange gewöhnliche stadtstraße, die mit 2 kleinen "brücken" einen 8 bzw. 10 m breiten wasserlauf überquert. dem touristen der von ihr auf ca. 70 m länge den blick auf die krämerbrücke und deren komposition mit den alten wertvollen bäumen genießen soll, fallen die kleinen "brücken" kaum auf. daher ist die entscheidende frage: soll einer - kaum wahrnehmbaren - architektonisch ansprechenden konstruktion mit konsequenz der fällung von 4 wertvollen bäumen der vorzug vor einer schlichten brücke mit erhalt der bäume der vorzug gegeben werden?
Quelle: stellungnahme zum neubau rathausbrücke (2 brücken) vom 17.1./6.6.15