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Artikel 5 Grundgesetz

Es gibt weder einen Bildungsauftrag im GG noch eine Legitimation für Zwangsgebühren. Es gibt keinen ÖRR im Grundgesetz. Statt dessen hat jeder das Recht auf ungehinderte Unterrichtung aus allgemein zugänglichen Quellen. Jeder Bürger kann diesen GG-Artikel für sich geltend machen, denn alle staatliche Gewalt ist dem Grundgesetz unterworfen. Geschichtlich stammt die Zwangsgebühr noch aus 1936! Der ÖRR nutzt weder der nicht vorhandenen Demokratie noch der Bildung. Sondern ist Propagandawerkzeug der "Volksparteien"

Quelle: dejure.org/gesetze/GG/5.html

2.5

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