Kultur

Kultur ins Grundgesetz

Petition richtet sich an
Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages
36.154 Unterstützende 35.648 in Deutschland

Sammlung beendet

36.154 Unterstützende 35.648 in Deutschland

Sammlung beendet

  1. Gestartet 2020
  2. Sammlung beendet
  3. Eingereicht am 21.09.2022
  4. Dialog mit Empfänger
  5. Entscheidung

Pro

Warum ist die Petition unterstützenswert?

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Aus dem Osten wird vielfach kritisiert, dass das Grundgesetz ein "westdeutsches" Grundgesetz sei, keine gemeinsam erarbeitete, gesamtdeutsche Verfassung. Mit der angestrebten Grundgesetzänderung würde der Gedanke "Kultur für alle", der in der DDR sehr wichtig war, Eingang ins Grundgesetz finden. Das Grundgesetz würde dadurch etwas mehr zu einer "gesamtdeutschen Verfassung", was für viele Menschen im Osten Deutschlands wichtig ist. Weiterhin würde die Platzierung als Artikel 20b eine gute Balance von Natur und Kultur als Staatsziel zum Ausdruck bringen.

Quelle:

3.3

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Kultur, wozu auch Kulturveranstaltungen gehören, werden leider - auch außerhalb von Corona - von der Politik als entbehrliches Luxusgut für "bessere Zeiten" behandelt. Es ist genau das Gegenteil der Fall: Kunst und Kultur sind ein unentbehrlicher essentieller Bestanteil unserer Gesellschaft. Die Kulturbetriebe haben im Sommer gezeigt, dass es zahlreiche kreative Wege gibt, auch mit problematischen Situationen verantwortungsvoll umzugehen. Es ist ein Unding, dass Budgetkürzungen von Kommunen und Ländern gerade die Kultur als erstes treffen, statt diese in schweren Zeiten aktiv zu fördern.

Quelle:

3.3

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Es sind Menschen

Es sind Menschen! Jeder kreativ tätige Mensch ist wertvoll und da man als Selbstständiger höhere Kosten hat und sich selbst absichert, weil man weiß das man sonst später mit nichts da steht. Ein Notfallfond für solche Extremsituationen für die kein Künstler/Gastronom/Musikindustrie samt allen im Hintergrund was dafür kann. Unverschuldet ins Chaos gestürzt worden. Helft doch einfach!!!

Quelle:

3.0

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Das Grundgesetz spricht von der Freiheit der Kunst. Dafür ist aber die Möglichkeit, Kulturgüter überhaupt zu erzeugen, selbstverständliche Voraussetzung. Daher meine ich, dass die Ausübung von Kunst und Kultur ein Grundrecht ist, das der Staat auch unter schwierigen Bedingungen gewährleisten muss.

Quelle: Dietrich Loeff

1.3

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Leben auf Sach- und Funktionsebene

In Zeiten des Lockdowns während der Pandemie und dem damit verbundenen Entfall kultureller Aktivität wurde Menschen, die kulturelle Aktivitäten empfangen das Leben stark auf die sachliche und funktionelle Ebene verschoben. Dies senkte nicht nur die Lebensqualität, sondern warf auch die Frage auf, ob die Werte des GG wie Freiheit alleine ausreichen. Freiheit allein ist ein hohes Gut, schafft aber nur den Rahmen. Wird dann aber der Raum nicht gefüllt durch Aktivität, ist das Ergebnis der Freiheit nicht die Entfaltung des Einzelnen, sondern führt zu geistiger Stangnation oder Schlimmerem.

Quelle: Eigene Gedanken

0.0

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Tiere, Kultur

Seit 2002 ist der Tierschutz als Staatsziel im Grundgesetz verankert. In Artikel 20a Grundgesetz wurden nach dem Wort "Lebensgrundlagen" die Wörter "und die Tiere" eingefügt. Ist Kultur keine Lebensgrundlage für viele? Warum soll die Kultur weniger im Grundgesetz geschützt sein als Tiere?

Quelle:

0.0

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Contra

Was spricht gegen diese Petition?

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Grundgesetz

Das Argument richtet sich nur gegen die leider sehr unklare Zielsetzung: Was soll konkret in das Grundgesetz aufgenommen werden? Der Petition liegt scheinbar ein Missverständnis des Grundgesetzes zugrunde. Begründung: Grundrechte sind erster Linie Abwehrechte gegenüber dem Staat. Nur in wenigen Ausnahmefällen (z.B. Wahlrecht) dienen sie auch der Teilnahme, sie vermitteln aber grundsätzlich keine unmittelbaren Ansprüche auf irgendetwas. Das Grundgesetz ist daher schlicht nicht der richtige "Ort" für die Umsetzung des Vorhabens. Außerdem ist die Kunstfreiheit bereits grundrechtlich geschützt in

Quelle: Grundgesetz, de.wikipedia.org/wiki/Grundrechte_(Deutschland)

4.2

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Was ist Kultur und wenn wieviele?

Eigentlich ist das Grundgesetz ja selbst Teil der Kultur. Ich mag die Falschverwendung bzw falsch verengte Verwendung des Kulturbegriffs nicht. Es geht hier um einen Teilbereich unserer Kultur: die künstlerische Produktion, die Kunstpflege und die Kulturgutpflege sowie deren diskursive Rezeption. Letztendlich ist Kultur als Begriff in seiner Verwendung so unscharf, dass er noch nichtmal für einen Kulturdiskurs taugt, wie bei Ansgar Nünning auf bpb sehr schön dargestellt wird.

Quelle: m.bpb.de/gesellschaft/bildung/kulturelle-bildung/59917/kulturbegriffe

3.3

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Das Ganze scheitert schon mal an der Definition.Was gehört alles zu Kunst/Kultur? Ein Fettbrocken in der Badewanne?Ein in Klopapier eingewickelter Reichstag?Volkstümliche Musik a la Mutantenstadel? Ohne exakte Definition kann künftig jeder Hans und Franz sein Grundgesetzrecht einklagen

Quelle:

2.9

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Warum ist der Verdienstausfall des Kunstschaffenden bedeutender als der des Handwerkers?

Hier lese ich z.B. "Langfristige stabile Sicherungsinstrumente für Kunstschaffende zu etablieren, sowie ein auf sie zugeschnittenes gesetzliches Regelwerk zu schaffen, das sie vor unverschuldeten Verdienstausfällen schützt." Meine Gegenfrage: Warum soll der ordinäre Handwerker, der für funktionstüchtige Wasserleitungen sorgt, nicht vor unverschuldeten Verdienstausfällen geschützt werden? Ohne Wasser stirbt nicht nur die Kultur, sondern alles. Der Künstler ist nicht wichtiger als die Krankenschwester. Das GG ist eine Verfassung und kein einfaches Gesetz! Sehen Sie sich auch Art. 3 GG an?

Quelle:

2.9

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Ich bin mir nicht sicher, ob das Grundgesetz von seiner Struktur so eingerichtet ist, daß an sich Wünschenswertes darin aufgereiht werden kann. Dann frage ich mich, wie weit der Begriff der Kultur reicht: wenn ein Herbert Achternbusch in eine Dose scheißt und das zur Kunst erklärt, ist das dann eingeschlossen?

Quelle:

0.0

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