Der OB ist der falsche Adressat. Das kommt aus dem Landtag. Zwölfte Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung steht: in Landkreisen und kreisfreien Städten, in denen eine 7-Tage-Inzidenz von 100 überschritten wird, findet a) in Abschlussklassen Präsenzunterricht, soweit dabei der Mindestabstand von 1,5 m durchgehend und zuverlässig eingehalten werden kann, oder Wechselunterricht und b) an allen übrigen Schularten und Jahrgangsstufen Distanzunterricht statt
Quelle: www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12-18