Emission, Nachtflugverbot, Landebahn
(Schall-)Optimierte Anflug- und Startverfahren, für Alle "faire" Flugrouten sowie Start- und Landeerlaubnis nur für leise und emissionsarme Flugzeuge sowie ein ausnahmsloses Nachtflugverbot mindestens zwischen 22 und 6 Uhr MÜSSEN für einen Flughafen in dicht besiedeltem Gebiet eines hoch entwickelten Landes Selbstverständlichkeit sein. Völlig unabhängig von Art und Anzahl von Start- und Landebahnen.
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