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Read NewsPetition is addressed to: Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages
Wir fordern den Deutschen Bundestag auf, das von den hessischen Behörden prognostizierte alarmierende Lärmszenario für die Region Rhein-Main und letztendlich auch für andere deutsche Ballungszentren mit erheblichem Fluglärm abzuwenden:
- Das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung und die Deutsche Flugsicherung werden über das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und das Umweltbundesamt zu einer Neubewertung und Verlegung der Flugrouten für den Flughafen Frankfurt/Main aufgefordert, um lebensfeindliche Belastungen durch Fluglärm in besonders belasteten (Groß-)Städten in Rhein-Main zu vermeiden. Nach vorrangiger Berücksichtigung der Flugsicherheit sind die Routen gemäß §29b des Luftverkehrsgesetzes nach der geringstmöglichen Lärmbelastung der Bevölkerung zu erstellen. Der Schutz der stark betroffenen Wohnbevölkerung hat besonderes Gewicht und geht vor Leistungsmaximierung. Um Routenbündelungen oder Lärmteppiche über dichtbesiedelten Gebieten - wie derzeit gegeben - zu vermeiden, sind gekrümmte/segmentierte Anflüge über weniger dicht besiedelten Gebieten zu nutzen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung setzt sich dafür ein, auch weitere Forschungsergebnisse des Deutschen Zentrums für Luft- und Raumfahrt zu Entlastung der betroffenen Bevölkerung zeitnah im praktischen Flugbetrieb zu testen und einzuführen.
- Der Flugbetrieb muss so organisiert werden, dass die Nacht- und Tagschutzzonen vor dichtbesiedelten Ballungszentren enden und dadurch die Anzahl durch Fluglärm hochbelasteter Bürgerinnen und Bürger minimiert wird. Durch ein intelligentes Flugverkehrsmanagement werden Verkehrsbewegungen über dicht besiedelte Wohngebiete vermieden oder begrenzt, so dass hier die Dauerschallpegel nicht mehr erreicht werden, die das Ausweisen von "Schutzzonen" nach dem Fluglärmgesetz erforderlich machen. Verbindliche Lärmobergrenzen zum Schutz der Anwohner sind dafür festzulegen, Doppelbeschallungen von Wohngebieten zu vermeiden. Städte und Gemeinden müssen soweit geschützt werden, dass die Lebensqualität erhalten und der Ausbau von Schulen und Kitas erlaubt bleibt, ohne Ausnahmegenehmigungen einholen zu müssen. Wo aktive Schallschutzmaßnahmen das nicht ermöglichen, sind die Flugbewegungen entsprechend zu begrenzen. Verbindliche rechtliche Vorgaben sind hierfür auf Bundesebene gesetzlich zu regeln, die Einflussmöglichkeiten von Städten und Gemeinden über die Fluglärmkommissionen zu stärken.
- Das vorläufig angeordnete und von den Beteiligten im Rahmen des Mediationsverfahrens versprochene Nachtflugverbot wird beibehalten. Dem besonderen Schutzbedürfnis betroffener Menschen in der gesetzlichen Nacht von 22 – 6 Uhr ist Rechnung zu tragen.
- Dem Schutz der Menschen vor schädlichen Umwelteinwirkungen kann nur dann nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz im erforderlichen Umfang Rechnung getragen werden, wenn der Regelungsbereich des Gesetzes den Luftverkehr nicht mehr ausschließt. Lärmaktions- und Luftreinhaltepläne ohne Berücksichtigung des Luftverkehrs, der im Umfeld großer internationaler Flughäfen wesentlichen Anteil an schädlichen Umwelteinwirkungen hat, sind unzureichend. Der Geltungsbereich des BImSchG ist entsprechend zu erweitern, auch im Sinne der angemessenen Berücksichtigung der gültigen Umgebungslärmrichtlinie des Europäischen Parlamentes. Die betroffenen Gemeinden brauchen eine rechtliche Grundlage, auch auf den Flugverkehr mit seinen Emissionen für die Bürgerinnen und Bürger Einfluss nehmen zu können. (Groß-)Stadtentwicklung muss möglich bleiben.
- Belohnungssysteme für leise und die Wohnbevölkerung schonende An- und Abflüge sind verbindlich einzuführen, wie auch Sanktionen für diejenigen, die entgegen der Vorgabe des Luftverkehrsgesetzes die Wohnbevölkerung über Gebühr durch Lärm belästigen (Beispiel: zu frühes Ausfahren des Fahrwerks). Ein Monitoring / Controlling wird dazu entwickelt und eingeführt. Dafür auf europäischer Ebene erforderliche rechtliche Rahmenbedingungen sind zu initiieren bzw. einzufordern.
- Wertverluste von Immobilien, bedingt durch erheblichen Fluglärm, sind durch den Flughafenbetreiber als Verursacher auszugleichen. Eine verbindliche rechtliche Grundlage ist hierfür zu schaffen.
- Sofern Zuständigkeiten auf Landesebene gegeben sind, wird um Weitergabe nach dort gebeten.
Reason
Der neuerliche Ausbau des Flughafens Frankfurt/Main und die damit verbundenen Änderungen der Flugrouten sowie der geplanten Zunahme der Flugbewegungen führen für die Bürgerinnen und Bürger zu regional extremen Auswirkungen. Beispiel Offenbach am Main: Bei der vorherrschenden Betriebsrichtung West wird der gesamte Anflug über zwei voneinander betrieblich unabhängige Routen über dem Stadtgebiet abgewickelt. Über Wohngebiete, mit mindestens 80.000 allein in Offenbach unmittelbar betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, die durch das „Zusammenspiel“ des Anfluges auf die bisherige und neue Landebahn unter einem akustischen Lärmteppich leiden und durch einen tatsächlichen Dauerschallpegel ohne Lärmpausen immer stärker belastet werden. Die Stadt wird mittlerweile täglich von 700 ! Maschinen in einer Höhe von 700 bis 1100 m überflogen. Eine Situation, in dieser Dimension einmalig in Deutschland. Die Flugbewegungen rund um den Flughafen sollen zudem von derzeit ca. 500.000 pro Jahr auf über 700.000 im Jahr steigen, das sind dann statt ungefähr 80 „Schallereignisse“ mehr als 120 pro Stunde. Nach den vorliegenden Prognosen werden auf Grundlage des bestehenden Betriebssystems des Flughafens weite Siedlungsbereiche des Rhein-Main-Gebietes noch stärker durch Fluglärm belastet. Die Lebensqualität und Gesundheit der Betroffenen werden weit über das Zumutbare hinaus beeinträchtigt. Der Wertverlust der Immobilien ist erheblich. In Offenbach dürfen Einrichtungen wie Kindergärten und Schulen in ca. 80 % des Stadtgebietes grundsätzlich nicht mehr errichtet und Baugebiete nicht mehr ausgewiesen werden. Und dies obwohl das Hessische Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung gerade für Offenbach für die nächsten Jahrzehnte die höchsten Anteile an junger Bevölkerung in Hessen, verbunden mit einer hohen Geburtenrate, prognostiziert (Quelle: Berechnung Hessen Agentur). Übermäßiger Lärm durch rücksichtsloses Flughafenwachstum zerstört soziale Strukturen sowie das Stadtleben in Offenbach und weiteren Kommunen. Die daraus resultierenden gesellschaftlichen Folgen / Kosten der dadurch geförderten sozialen Spaltung wurden bei den getroffenen Entscheidungen offensichtlich ignoriert. Stadtentwicklung statt Vertreibung: Die Region Rhein-Main braucht zukunftsorientierte Entwicklungsmöglichkeiten, auch für die Kinder!
Das bisherige weitgehend statische, auf Bündelung ausgelegte An-und Abflugverfahren ist nicht in der Lage, unzumutbare Lärmbelastungen zu verhindern. Es genügt nicht den Anforderungen des § 29b des Luftverkehrsgesetzes nach geringstmöglicher Lärmbelastung der Bevölkerung bei der Festlegung der Flugrouten. Vorgeschlagene aktive Lärmschutzmaßnahmen zur Entlastung sind laut Fraport AG und Flugsicherung möglich und „ICAO-konform“, liegen aber den zukünftigen Planungen nicht zu Grunde. So könnten die dicht besiedelten und bereits jetzt unzumutbar durch Fluglärm beschallten Wohngebiete umflogen werden zu Lasten weniger stark besiedelter Bereiche.
Die Region braucht aktiven Lärmschutz durch ein flexibles, intelligentes Flugverkehrsmanagement statt einer Lärmbündelung über großflächige Wohngebiete. Betriebswirtschaftliche Ziele des Flughafenbetreibers und seiner Aktionäre müssen im Einklang stehen mit den Grundbedürfnis nach Lebensqualität in der Region. Lebensqualität ist für die Zukunft der Großstadt Offenbach und der Region Rhein-Main insgesamt ein wichtiges Gut. Eine Begrenzung des Fluglärms zu Gunsten hochbelasteter Bürgerinnen und Bürger ist dazu unverzichtbar. Damit dies erfolgt, braucht es entsprechende verbindliche Regelungen auf der Bundesebene, damit Entlastungen vor Ort tatsächlich wirksam werden.
Dr. Hans R. Diefenbach, Waltraud Falkenberg, Professor Dr. Ansgar Klimke, Andreas Leonhardt, Uli Mertens, Amtsgerichtspräsident i.R. Wilhelm Uhl, Frank Weber, Katja Werner
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Petition details
Petition started:
12/08/2011
Petition ends:
03/07/2012
Region:
Germany
Topic:
Environment
News
-
Neue Petition in Sachen Fluglärm
on 10 Dec 2014Liebe Mitunterzeichner,
vielleicht wollen Sie sich ja auch hier beteiligen?
https://www.openpetition.de/petition/online/trau-dich-spd
Wir haben unterschrieben und unterstützen weiterhin alle Bemühungen zur Verringerung des Fluglärms.
Herzliche Grüße
Waltraud Falkenberg -
Der Petition wurde entsprochen oder teilweise entsprochen
on 11 Nov 2014Liebe Mitunterzeichner der Petition „Laut gegen Fluglärm“,
vor über zwei Jahren haben Sie mit Ihrer Unterschrift für die Petition für mehr Schutz gegen Fluglärm deutlich gemacht, dass die derzeitige Fluglärmsituation für viele Anwohner im Umfeld von Großflughäfen wir hier im Rhein-Main-Gebiet eine übermäßige Belastung darstellt und eine Begrenzung von Fluglärm für die Zukunft dringend nötig ist....show moreLiebe Mitunterzeichner der Petition „Laut gegen Fluglärm“,
vor über zwei Jahren haben Sie mit Ihrer Unterschrift für die Petition für mehr Schutz gegen Fluglärm deutlich gemacht, dass die derzeitige Fluglärmsituation für viele Anwohner im Umfeld von Großflughäfen wir hier im Rhein-Main-Gebiet eine übermäßige Belastung darstellt und eine Begrenzung von Fluglärm für die Zukunft dringend nötig ist. Auf Empfehlung des Petitionsausschusses hat der Deutsche Bundestag die Petition beraten und jetzt (im September 2014) abgeschlossen, weil dem Anliegen teilweise entsprochen worden sei. In der Begründung dazu wird u.a. die Entwicklung der rechtlichen Situation dargestellt und bewertet. Interessant die Feststellung, die Deutsche Flugsicherung habe der Fluglärmkommission bestätigt, dass die ankommenden Maschinen am Flughafen Rhein-Main niedriger fliegen würden als zuvor. Ab 22 Uhr würde der segmentierte Anflug möglichst bei allen Landungen genutzt (was nach den Beobachtungen der betroffenen Anrainer allerdings in der Regel nicht der Fall ist). Nach dem Dafürhalten des Ausschusses soll dem aktiven Lärmschutz der Flughafenanrainer nach dem Sicherheitsaskpekt ausdrücklich zweite Priorität zukommen. Wir interpretieren das so, dass wirtschaftliche Interessen bestenfalls Priorität drei genießen sollten. Auch der Ausschuss fordert zudem Rahmenbedingungen, die Anreize für technische Fortschritte und Innovationen für eine erfolgreiche Lärmreduzierung bei Luftfahrzeugen zu setzen. Besiedelte Flächen seien optimal und lärmarm zu überfliegen (was immer das auch heißen mag). Den kompletten Text der Beschlussempfehlung mit Begründung finden Sie hier http://www.lautgegenfluglärm.de/downloads/petition.pdf .
Auch wenn man auf Bundesebene in mancherlei Hinsicht noch konkretere Maßnahmen erwartet: Beim Bundestag und der Bundesregierung ist die Fluglärmproblematik offensichtlich angekommen. Die aufgestockte Forschungsförderung für noch leisere Anflugverfahren beim Deutschen Zentrum für Luft- und Raumfahrt (DLR) in Braunschweig wurde aufgestockt. Ein Ergebnis sei der Einsatz von Wirbelgeneratoren, die die Geräuschentwicklung unter den Flügeln der A320-Flotten von Lufthansa und Air France maßgeblich reduzieren würden, berichtet der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister.
Ihre Unterschriften und die weitreichende Veröffentlichung der Forderungen der Petition in den unterschiedlichsten Medien haben sicherlich in der Zwischenzeit unter anderem dazu beigetragen, dass einige unserer Forderungen von der Kommunal- und Landespolitik aufgegriffen wurden. So finden sich wesentliche Forderungen unserer Petition (Lärmobergrenzen, Deckelung der Flugbewegungen, Nachtflugverbot 6-22 Uhr, Umfliegung dicht besiedelter Bereiche, Reduzierung der Rückenwindkomponente) im 10 Punkte-Forderungskatalog der Stadt Offenbach (http://www.offenbach.de/stepone/data/pdf/a0/26/00/130820-10-punkte-plan-offenbach.pdf). Der Hessische Wirtschafts- und Verkehrsminister fordert siebenstündige nächtliche Lärmpausen, richtete zum 01.11.2014 eine Stabsstelle für Fluglärmschutz ein mit dem Ziel, eine auch im Koalitionsvertrag vereinbarte Lärmobergrenze einzuführen. Weiterhin soll der Einsatz leiserer Flugzeuge durch eine weitere Spreizung der Lärmentgelte für Starts und Landungen gefördert werden, so dass laute Maschinen dann spürbar höhere Start- und Landegebühren entrichten müssen. Bereits im September 2014 wurde das neue sattelitengesteuerte Präzisionsanflugverfahren GBAS in Betrieb genommen, das Anflüge mit höherem Gleitwinkel ermöglicht und mittel- / langfristig die Umfliegung von Siedlungsschwerpunkten ermöglicht, sofern die Umrüstung der Flugzeugflotten forciert wird, was der Minister möchte.
Über 14.000 Unterschriften unter unsere Petition haben dazu beigetragen, dass sich seitdem auf vielen Ebenen einiges bewegt hat. Dafür auch an Sie nochmal recht herzlichen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Waltraud Falkenberg
Frank Weber -
An alle Mitunterzeichner
Unsere Petition ist nunmehr beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Pet 1-17-12-9601-040048 geführt.
Im Zuge dessen erhielt ich das unten angehängte Schreiben. Bezugnehmend auf dieses Schreiben eine Bitte: Wer Unterschriftenlisten hochgeladen hat, möge diese doch bitte im Original an
POT W. Falkenberg
Bismarckstraße...show moreAn alle Mitunterzeichner
Unsere Petition ist nunmehr beim Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages eingegangen und wird unter dem Aktenzeichen Pet 1-17-12-9601-040048 geführt.
Im Zuge dessen erhielt ich das unten angehängte Schreiben. Bezugnehmend auf dieses Schreiben eine Bitte: Wer Unterschriftenlisten hochgeladen hat, möge diese doch bitte im Original an
POT W. Falkenberg
Bismarckstraße 123
63065 Offenbach
senden, damit ich diese noch nachreichen kann.
Ich danke nochmals allen Mitunterzeichnern und hoffe auf ein für uns alle gutes Ergebnis.
Herzliche Grüße
Waltraud Falkenberg
Schreiben des Büros der Vorsitzenden des Petitionsausschusses:
Betr.: Verkehrsflughäfen und Landeplätze
Bezug:Ihr Schreiben ohne Datum, hier eingegangen am 16.07.2012
Sehr geehrte Frau Falkenberg,
im Auftrag der Vorsitzenden des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Frau Kersten Steinke, MdB, danke ich Ihnen für Ihr Schreiben. Zu Ihrem Anliegen ist zunächst das zuständige Ministerium um Stellungnahme gebeten worden.
Nach Prüfung der Stellungnahme und ggf. weiteren Ermittlungen wird über die Art der Erledigung Ihrer Eingabe entschieden. Das Ergebnis werde ich Ihnen mitteilen. Dieses Verfahren wird einige Zeit in Anspruch nehmen. Ich bitte dafür um Verständnis.
Bezüglich der übersandten drei unterschiedlichen Arten von Unterschriftenlisten ist Folgendes zu beachten:
Die Listen mit handschriftlichen Unterschriften werden bei der Petition mitgezählt. Die kopierten Listen mit Unterschriften könnten nur mitgezählt werden, wenn Sie noch die Originallisten einsenden. Die Mitzeichnungen auf www.openpetition.de (elektronische Listen) können nicht mitgezählt werden. Sie werden jedoch berücksichtigt. Personenbezogene Daten werden unter Wahrung des Datenschutzes gespeichert und verarbeitet. Auch ist es im Regelfall erforderlich, dass Ihre Petition mit allen von Ihnen gemachten - auch personenbezogenen - Angaben dem zuständigen Ressort der Bun- desregierung zur Stellungnahme zugeleitet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frau Braun
Debate
Die neue Landebahn muss weg. Der Lärmterror ist unerträglich! Kommt die Piste nicht weg, sollten wir dann nicht sorgen, dass die, die sie uns beschert haben, die Quittung bekommen: CDU und FDP?
Es muß bei der Grundforderung bleiben, die neue Startvbahn stillzulegen.