Contra

Was spricht gegen diese Petition?

Solange reine Gedankenverbrechen, wie das bloße Stellen von Fragen oder das Ausdrücken einer eigenen Meinung ein Straftatbestand darstellen können, je nachdem welche Gesinnung der Kläger und der Richter haben, solange also der Artikel 130 StGB existiert, ist diese Petition abzulehnen.

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