Contra

Was spricht gegen diese Petition?

EU-Grundrechte-Charta, Sicherungsverwahrung, Sexualdelikte, Kindersch?ndung

Bitte mal hier den Artikel 50 der EU-Grundrechte-Charta lesen: <a href="http://www.europarl.de/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf" rel="nofollow">www.europarl.de/resource/static/files/europa_grundrechtecharta/_30.03.2010.pdf</a> Artikel 50 Recht, wegen derselben Straftat nicht zweimal strafrechtlich verfolgt oder bestraft zu werden Niemand darf wegen einer Straftat, derentwegen er bereits in der Union nach dem Gesetz rechts kr?ftig verurteilt oder freigesprochen worden ist, in einem Strafverfahren erneut verfolgt oder bestraft werden. Daher ist diese Sicherungsverwahrung vom EGMR zu recht als unstatthaft und als menschenrechtswidrig eingestuft worden.

Quelle:

3.3

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