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§2 GG (1) Mir ist nicht bekannt das der Konsum von Cannabis anderen Schaden zufügt. Aufgrund von §2 GG wurden Alkohol Tabak und andere Gifte legalisiert und begründet. Wo wie zur Gleichstellung §3 GG kommen. Denn es ist wissenschaftlich unumstritten das Alkohol und Tabak erheblichen Gesundheitlichen Schaden zuführen können. Daher verstößt eine Prohibition von Cannabis sogar gegen unser geltendes Grundgesetz

Quelle: §2 GG (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

3.3

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